INFO – Migration

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Nachteile und Risiken?

Migration

Das bedingungslose Grundeinkommen soll laut Initiativtext für die «ganze Bevölkerung» gelten. Wer zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative in der Schweiz aufenthaltsberechtigt ist, wird demnach das bedingungslose Grundeinkommen erhalten. In einer Gesellschaft mit bedingungslosem Grundeinkommen profitieren alle voneinander, da alle – unter anderem durch ihren täglichen Konsum – auch an der Finanzierung des Grundeinkommens beteiligt sind.

Flucht und Migration sind eine Realität und haben vielerlei Gründe. Die Einschätzung, dass Menschen aus anderen Ländern aufgrund des bedingungslosen Grundeinkommens versucht wären, in die Schweiz einzuwandern, mag zutreffen. Jedoch: Das bedingungslose Grundeinkommen ändert nichts an den Einwanderungs- oder Asylgesetzen der Schweiz.

 

Die aktuellen Gesetze bleiben in Kraft

Für Menschen aus europäischen Ländern gelten die Regeln der Personenfreizügigkeit:

– 3 Monate ohne Bewilligung
– Kurzaufenthaltsbewilligung bei Arbeit bis 12 Monate
– Aufenthaltsbewilligung B mit unbefristetem Arbeitsvertrag
– Aufenthaltsbewilligung von 5 Jahren für Selbständigerwerbende
(erlischt bei Sozialhilfebezug)
– Nachzug von Familienmitgliedern, denen Unterhalt gewährt wird

 

Für Menschen aus Ländern ausserhalb Europas gelten die Asyl- und Einwanderungsgesetze, die sehr strikt sind.

 

Das Parlament erarbeitet das Grundeinkommensgesetz

Es muss Spielregeln geben, ab wann bei Zuwanderung ein Grundeinkommen ausbezahlt wird. Das ist eine lösbare Herausforderung. Fakt ist, dass mit den aktuellen Gesetzen die Aufenthaltsbewilligung in vielen Fällen an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt ist. Für Asylsuchende könnte das bedingungslose Grundeinkommen an eine mindestens vorläufige Aufnahme gebunden werden.

 

Was passiert mit Bezugsberechtigten, die ihren Wohnsitz respektive Hauptwohnort ins Ausland verlagern?

Denkbar sind Lösungen dieser Art: Bis zu einem Alter von 65 Jahren bekommen nur Berechtigte, die wenigstens 70% der Jahreszeit in der Schweiz verbringen und einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Ab 65 Jahren wirkt das bedingungslose Grundeinkommen als Altersrente. Sie wird auch bei Wohnsitz im Ausland ausbezahlt, allerdings indexiert an die Lebenskosten des entsprechenden Landes. Voraussetzung ist, dass während mindestens 20 Jahren vor dem Umzug ins Ausland eine Berechtigung für den Bezug des Grundeinkommens in der Schweiz bestand. Bei kürzerer Bezugsdauer wird das Alters-Grundeinkommen proportional zur Bezugsdauer reduziert.

Bei Bezug einer Altersrente eines anderen Landes deckt das bedingungslose Grundeinkommen nur noch die Differenz bis zur Höhe des berechtigten Grundeinkommens.

 

Was passiert mit GrenzgängerInnen?

Für die GrenzgängerInnen müsste eine vernünftige Lösung gefunden werden, mit der die tiefen Löhne kompensiert werden könnten.

 

Wird die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens in der Schweiz ein Erfolg (was zu erwarten ist), könnten andere Länder nachziehen wollen, weil es für jedes Land grundsätzlich finanzierbar ist.

 

Die Organisation der Migration ist mit und ohne Grundeinkommen eine Aufgabe der kommenden Jahre.

 

 

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